Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
In Frankreich gibt es keine gesetzliche Pflegeversicherung wie in Deutschland. Die personenbezogene Pflegebeihilfe wird von der allgemeinen Solidaritätsabgabe (Contribution Sociale Généralisée (CSG)), den Rentenkassen und den Gemeinden finanziert.
Die Höhe der Pflegebeihilfe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen ab. Wird Ihnen die Pflegebeihilfe nicht gewährt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.