Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie in der Schweiz beschäftigt sind, zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.
Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Leistungen erhalten Sie dann aus der Invalidenversicherung, der betrieblichen Vorsorge und der Unfallversicherung.