Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren
Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie
die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.