Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sind Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in der Schweiz? Angehörige der EU-/EWR-Staaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis, um in der Schweiz als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten. Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, müssen Sie aber bei der zuständigen kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen.
Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:
Hinweis: Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind in der Schweiz die zuständigen Stellen, die sich auf Stellenvermittlung spezialisiert haben. Sie unterstehen den Schweizer Arbeitsämtern.
Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitssuche in der Schweiz ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in der Schweiz anerkannt wird.