Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Diätverordnung stellt für Babynahrung hohe Anforderungen bezüglich
Beispielsweise dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten sein.
Hersteller von Babynahrung müssen besonders enge Grenzen für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.
Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind zunächst die Unternehmen verantwortlich. Der Staat kontrolliert regelmäßig und nimmt Proben, in Baden-Württemberg von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern
Wenn bei den Untersuchungen unzulässige Inhaltsstoffe auftauchen, wird das Unternehmen sofort informiert. Es muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen.
Hinweis: Bei der Zubereitung von Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser mit dem Hinweis "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" verwenden.
Für natürliches Mineralwasser mit diesem Hinweis gelten folgende Obergrenzen:
Außerdem gelten Höchstwerte für Radium und strengere mikrobiologische Grenzwerte als bei natürlichem Mineralwasser ohne diesen Hinweis.