Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern).

Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird,

  • muss er gesundheitlich unbedenklich sein,
  • darf er zu keiner Täuschung der Verbraucher führen und
  • muss er einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen.

Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt.

Beispiel: E 330 = Citronensäure

"E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist.
Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung.

Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden.

Beispiele für solche Klassen sind:

  • Konservierungsstoffe (verlängern die Haltbarkeit)
  • Säuerungsmittel (erhöhen den Säuregrad beziehungsweise verleihen einen sauren Geschmack)
  • Geschmacksverstärker
  • Feuchthaltemittel
  • Backtriebmittel
  • Verdickungsmittel
  • Farbstoffe

Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.