Weiterführende Informationen und Links

Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind in Baden-Württemberg die Landkreise, die Stadkreise und die zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden.

Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales.

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben alle Land- und Stadtkreise sowie die zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden (Konstanz und Villingen-Schwenningen) ein Jugendamt errichtet.

Informationen zum Thema "Familie"

Das Sozialministerium stellt unter anderem die umfassende Broschüre "Informationen für Mütter und Väter"(PDF) zum Download zur Verfügung, die über staatliche Leistungen und Beratungsangebote für Familien in Baden-Württemberg informiert.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationsangebote:

Betreuung und Integration behinderter Kinder

Informationen rund um Tageseinrichtungen:

Das Kultusministerium bietet in seinem Portal "Kindergärten in Baden-Württemberg" ausführliche Informationen über Kindergärten in Baden-Württemberg.

Das vom Wissenschaftsministerium geförderte Portal "Kinderbetreuung - Angebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg" hilft Studierenden und Hochschulangehörigen mit Kind, nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen.

Informationen zur Kindertagespflege

Informationen zur Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Folgende Landesorganisationen der Kinder- und Jugendarbeit und Jungendsozialarbeit haben die Vereinbarung zum „Zukunftsplan Jugend“ unterschrieben und sind an der Umsetzung des Masterplans Jugend beteiligt:

Allgemeine Informationen