Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gewerbetreibenden, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen.
Gewerbetreibende, die zulassungsfreie Handwerksberufe oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausüben, sind in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in das Verzeichnis eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie bei der Handwerkskammer eine Einsicht in das Verzeichnis beantragen.
Achtung: Um eine Einsicht in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal Insolvenzbekanntmachungen.
Möchten Sie sich über einen Gewerbetreibenden der Handwerksberufe beschweren, können Sie dies im Rahmen des Kundenbeschwerdeverfahrens bei der regionalen Handwerkskammer tun. Auf freiwilliger Basis versucht die jeweilige Handwerkskammer zu vermitteln. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitgliedsbetrieben zu erreichen.
Tipp: Nähere Informationen zu den Beschwerdeverfahren erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.
Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.