Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Frankreich? Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.
Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:
Hinweis: Sie können sich in Frankreich bei Pôle Emploi als arbeitsuchend registrieren lassen. Dazu müssen Sie einen Wohnsitz in Frankreich haben.
Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitssuche in Frankreich ist die Frage, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Frankreich anerkannt wird.