Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn die Durchführung einer Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Veranstalter als auch Sie als reisende Person den Vertrag kündigen.
Höhere Gewalt ist zum Beispiel gegeben bei
Hinweis: Der Umstand der höheren Gewalt darf bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen sein.
Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt steht dem Veranstalter statt einer Vergütung nur ein Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen zu. Diesen müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie von den Leistungen keinen Nutzen mehr haben.
Die Kosten für Ihre Rückbeförderung übernimmt der Veranstalter, dabei entstehende Mehrkosten zahlen Sie und der Reiseveranstalter jeweils zur Hälfte.
Sonstige Mehrkosten tragen Sie selbst.