Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Kündigung wegen höherer Gewalt

Wenn die Durchführung einer Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Veranstalter als auch Sie als reisende Person den Vertrag kündigen.

Höhere Gewalt ist zum Beispiel gegeben bei

  • Kriegen,
  • instabilen politischen Verhältnissen,
  • Naturkatastrophen oder
  • Epidemien.

Hinweis: Der Umstand der höheren Gewalt darf bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen sein.

Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt steht dem Veranstalter statt einer Vergütung nur ein Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen zu. Diesen müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie von den Leistungen keinen Nutzen mehr haben.

Die Kosten für Ihre Rückbeförderung übernimmt der Veranstalter, dabei entstehende Mehrkosten zahlen Sie und der Reiseveranstalter jeweils zur Hälfte.

Sonstige Mehrkosten tragen Sie selbst.