Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Tourismus
Kann ich meine Sommerurlaubsreise nach Großbritannien und Nordirland antreten?
Bis der Austritt in Kraft tritt, bleibt Großbritannien Mitglied der EU. Durch das Votum für den Austritt ändert sich daher zunächst nichts an den bestehenden Einreisemodalitäten. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich weiterhin ohne Visum möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Vereinigten Königreichs.
Gilt meine Auslandskrankenversicherung in Großbritannien fort?
Angaben zum Versicherungsschutz müssen Sie grundsätzlich beim Versicherer erfragen.
Längerer Aufenthalt in Großbritannien
Was bedeutet das Brexit-Votum für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Großbritannien?
Während der Austrittsverhandlungen gelten die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelungen fort.
Mein Kind will ab dem Herbstsemester an einer britischen Universität studieren (alternativ: mein Kind geht zu einem mehrmonatigen Schüleraustausch nach Großbritannien). Gibt es Änderungen beim Aufenthaltsrecht oder bei der Anerkennung britischer Studienabschlüsse?
Kurzfristig sind keine Änderungen beim Aufenthaltsrecht und bei der Anerkennung von Studienabschlüssen zu erwarten. Bei längeren Aufenthalten sollten Sie die Rechtslage verfolgen.
Wirtschaft und Finanzen
Wird es zollrechtliche Änderungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren nach und von Großbritannien geben?
Großbritannien bleibt Mitglied der EU und des europäischen Binnenmarktes, bis der Austritt in Kraft tritt. Solange bestehen die geltenden Regelungen fort.
Was passiert mit Ersparnissen auf britischen Konten?
Die EU-Vorgaben für ein nationales Einlagensicherungssystem werden durch das Brexit-Votum rechtlich zunächst nicht berührt. Es gibt daher auch noch keine Änderungen zur Möglichkeit, Ersparnisse auf britische Konten zu übertragen und von dort zurück zu transferieren.
Medizinische Versorgung
Bis zum Inkrafttreten des Austritts Großbritanniens aus der EU stehen Ihnen die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) im Notfall auch weiterhin zur Verfügung. Bei deutschen Staatsangehörigen reicht im Regelfall allein die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).