Verpackungen mit dem Grünen Punkt, die NICHT zu den Folien, Höhlkörpern, Sonstigen Papierverbunden, Getränkekartons oder Styropor gehören; z.B. Folien kleiner als DIN A4, Becher, Blisterverpackungen ohne Kartonrücken, Einweggeschirr, Verpackungschips,...