Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 ist Wahlsonntag - zeitgleich finden die Europawahl, die Wahl der Regionsalversammung der Region Stuttgart, die Kreistagswahl und die Wahl des Altdorfer Gemeinderats statt.

Rund 3.700 Wählerinnen und Wähler können an diesem Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Aufgrund der großen Anzahl von Wählerinnen und Wähler bildet die Gemeinde für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 zwei Briefwahlbezirk und drei Urnenwahlbezirke:

Wahlbezirk 01, Altdorf-Süd, Bürgerhaus, Kirchplatz 2
Wahlbezirk 02, Altdorf-Nord, Kinderhaus Buchenweg, Buchenweg 1
Wahlbezirk 03, Altdorf-Ost, Kinderhaus Erlachaue, Furtweg 26.

Noch am Wahlsonntagabend ab 18.00 Uhr werden die Europawahl und die Regionalwahl ausgezählt. Am Montag,10.06.2024 werden ab 7.30 Uhr die Kreistagswahl und anschließend die Gemeinderatswahl zentral im Interimsrathaus (Kirchplatz 4/1) ausgezählt. Die Öffentlichkeit hat dabei jederzeit Zutritt.

Wahlbekanntmachung

Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl 2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2024 die eingereichten Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl am 09.06.2024 zugelassen.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Kommunalwahl im Wahllokal – so machen Sie es richtig!

1. Stimmzettel/Wahlumschläge

Die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie für die Wahl der Regionalversammlung wurden bereits Anfang/Mitte Mai ausgetragen, damit sich die Wählerinnen und Wähler zu Hause in Ruhe mit der Stimmvergabe auseinandersetzen können. Jede/r Wahlberechtigte erhielt für die Kommunalwahlen, für die er/sie stimmberechtigt ist:

• eosinrote Stimmzettel und ein dazugehöriges Merkblatt für die Gemeinderatswahl,
• grüne Stimmzettel und ein Merkblatt für die Wahl des Kreistags,
• orangefarbene Stimmzettel für die Regionalwahl (für diese Wahl gibt es kein gesondertes Merkblatt).

Die Merkblätter enthalten wichtige Hinweise für die Stimmabgabe. Bitte lesen Sie die Blätter sorgfältig durch! Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit daheim in aller Ruhe die Wahl vorzunehmen und die Stimmzettel auszufüllen. Die Urnenwahlumschläge, die in gleicher Farbe wie die Stimmzettel sind, erhalten Sie erst im Wahllokal.

Bitte bringen Sie Ihre vorbereiteten Stimmzettel und Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief in das Wahllokal mit!

Den weißen Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments erhalten Sie erst im Wahllokal. Für diese Wahl gibt es keinen Wahlumschlag. Hier soll der Wähler den Stimmzettel in der Wahlkabine im Wahllokal so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und dann in die Wahlurne werfen.

2. Stimmenzahl

Zu wählen sind 12 Mitglieder des Gemeinderats. Daher hat jeder Wähler unserer Gemeinde bei der Gemeinderatswahl auch 12 Stimmen. Bei der Kreistagswahl hat jeder Wähler 6 Stimmen, da 6 Mitglieder des Kreistags im Wahlkreis 7 Holzgerlingen (Holzgerlingen/Altdorf/Hildrizhausen/Weil im Schönbuch) zu wählen sind. Werden mehr als 12 Stimmen bei der Gemeinderatswahl und mehr als 6 Stimmen bei der Kreistagswahl vergeben, so ist der ganze Stimmzettel ungültig.

Bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart haben Sie nur eine Stimme. Sie können nur einen Wahlvorschlag im Ganzen durch ein Kreuz oder auf sonst eindeutige Weise kennzeichnen.

3. Positive Kennzeichnungspflicht

Dies bedeutet, dass die Wähler deutlich kennzeichnen müssen, welchen Bewerberinnen und Bewerbern sie ihre 12 Stimmen bei der Gemeinderatswahl beziehungsweise 6 Stimmen bei der Kreistagswahl geben wollen. Gewählt sind oder Stimmen erhalten nur derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die (z. B. durch ein Kreuz oder eine Zahl hinter dem vorgedruckten Namen) gekennzeichnet sind.

Kurz zusammengefasst gilt: Kein Stimmvermerk, keine Stimme!

Einzige Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht: Sie können einen Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben oder im Ganzen kennzeichnen. Dann erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die auf diesem Stimmzettel aufgeführt sind, eine Stimme. Enthält ein Stimmzettel mehr als 12 Gemeinderatsbewerber/innen oder mehr als 6 Kreistagskandidat/innen, erhalten die Bewerber/innen in der Reihenfolge von oben je eine Stimme.

4. Das Kumulieren

Kumulieren bedeutet „Stimmen häufen“. Der Wähler kann einem Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen geben, aber nicht mehr. Aufpassen muss man wieder, dass die Summe der vergebenen Stimmen die Zahl 12 (Gemeinderatswahl) beziehungsweise 6 (Kreistagswahl) nicht übersteigt. Die Kennzeichnung, wie viel Stimmen der einzelne Kandidat bekommt, erfolgt am einfachsten, indem man die entsprechende Zahl in das dafür vorgesehene Feld hinter dem Kandidatennamen schreibt. Wollen Sie nur eine Stimme vergeben, reicht natürlich auch ein Kreuz (x).

Es genügt also nicht, etwa nur die Bewerber zu streichen, die keine Stimme erhalten sollen, sondern die Stimmabgabe ist ausdrücklich zu kennzeichnen (siehe oben – positive Kennzeichnungspflicht).

5. Das Panaschieren

Panaschieren bedeutet „Übernahme von anderen Wahlvorschlägen“. Wie das Panaschieren aussehen kann, das wird an einem Beispiel deutlich: Angenommen, Sie sind im Großen und Ganzen mit den Bewerberinnen und Bewerbern einer Wahlvorschlagsliste einverstanden und wollen diese wählen. Nur einer oder wenige Bewerberinnen oder Bewerber sagen Ihnen nicht zu. Dafür sind Ihnen einer oder mehrere Kandidatinnen und Kandidaten einer anderen Liste sympathisch. Um auch diesen Ihre Stimmen zukommen zu lassen, übertragen Sie diese Wahlbewerber in die freien Zeilen des Stimmzettels der Liste, die Sie wählen wollen. Dabei ist wichtig, dass die Übertragungen zweifelsfrei bezeichnet werden. Also möglichst mit Nr. des Bewerbers, Vor- und Zunamen und Beruf. Durch die Eintragung erhält der Bewerber eine Stimme. Wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl zwei oder drei. Die Stimmen, die Sie diesem Bewerber geben, werden bei der Sitzverteilung jeweils dem Wahlvorschlag zugerechnet, aus dem der Bewerber übernommen wurde. Dieses sogenannte Panaschieren dient also nur dazu, auf einem Stimmzettel die gesamte Stimmabgabe zusammenzufassen.