Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.
Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen..
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Bei Wegzug ins Ausland:
Es fallen keine Kosten an.
Erdgeschoss, Bürgerbüro
Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr