Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke mieten können.
Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg.
Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen müssen Sie unter Umständen Prüfgewichte bereitstellen bzw. den Transport von Prüfgewichten und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.
Beantragen Sie die Anmietung von Gewichten formlos, in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle.
Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird mit Ihnen ein möglicher Abhol- und Rückgabetermin vereinbart.
Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, gemietete Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation der Vermietung behilflich.
keine
Sie stimmen den Vertragsbedingungen des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zu. Diese erhalten Sie vor der Antragstellung bei den Eichämtern.
Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Entgeltregelung des Eich- und Beschusswesen.
Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.