Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als beschäftigte Person können Sie einen Prämiengutschein für eine berufliche Weiterbildung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass im Bundesprogramm Bildungsprämie noch bis zum Ende des Jahres Prämiengutscheine ausgegeben werden. Mit einer Gültigkeitsfrist von 6 Monaten können die Gutscheine bis längstens Ende Juni 2022 beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden.
Wenden Sie sich an eine anerkannte Beratungsstelle. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen sowie die Voraussetzungen der Teilnahme. Ihre Beraterin oder Ihr Berater erläutert Ihnen auch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle. Sie oder er verfasst ein Protokoll, das beide Seiten unterschreiben müssen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen üblicherweise mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter.
Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen. Informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob Ihr Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie annimmt.
Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung.