Beistandschaft des Jugendamts - beantragen

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Hinweis: Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Nur wenn das Jugendamt das Kind vor Gericht vertritt, ist die Vertretung durch Sie ausgeschlossen.

Ablauf

Das Jugendamt hat unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes anzubieten.

Sie müssen die Beistandschaft schriftlich beantragen. Die Beistandschaft beginnt, sobald der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist.

Hinweis: Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können sie davor jederzeit schriftlich beenden und bei Bedarf jederzeit wieder beantragen. Die Beistandschaft endet auch, wenn die Eltern einander heiraten oder wenn das Kind gewöhnlich im Ausland lebt.

Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem vermeintlichen Vater auf. Erreicht er keine Anerkennung der Vaterschaft, stellt er im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche für das Kind fordert der Beistand den Unterhaltspflichtigen auf, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen und den anschließend vom Beistand berechneten Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde freiwillig anzuerkennen. Lehnt er die Anerkennung ab, beispielsweise weil er die Berechnung für falsch hält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Unterlagen

  • Antrag auf Beistandschaft des Jugendamts
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • falls vorhanden: Unterhaltsurkunden oder Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn

  • Ihnen die alleinige elterliche Sorge zusteht oder
  • das Kind trotz gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend bei Ihnen lebt.

Rechtsgrundlagen

 

 
 

Zuständiges Amt

Landratsamt Böblingen

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr
Do | 13.30 - 18.00 Uhr