Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Ihre Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein übernehmen.
Vorher prüft sie, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
- das Bildungsziel,
- die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
- die Inhalte der Qualifizierung,
- den regionalen Geltungsbereich und
- die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss.
Sie können ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen.
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie auch nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen. Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.
- In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen brauchen, um wieder Arbeit zu finden.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
- Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
- Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben
- Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
- Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittlerin die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.
- Sie waren drei Jahre berufstätig und haben an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen.
- Die Weiterbildung
- ist notwendig , um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- wurde im Gespräch als die "am besten geeignete Maßnahme" festgelegt
- vermeidet oder beendet mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit,
- Sie haben in "erheblichem Umfang“ selbst versucht, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
- Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger sind zugelassen.
- Sie können mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.
keine