Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag muss
Wichtig:
Sie müssen Ihre Auszubildenden nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei der örtlichen öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.
Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Die erforderlichen Unterlagen
Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet.
keine
Die Schule kann, wenn wichtige Gründe in der Person des Berufsschulpflichtigen vorliegen, den Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule gestatten.