Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung
Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.
Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.
Calwer Str. 1
71034 Böblingen
Mo - Mi und Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)