Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bestimmte Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation neben weiteren Unterlagen auch eine gesundheitliche Bescheinigung. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine solche Bescheinigung verlangt.
Ihre Hochschule teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit, ob Sie für den gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen.
Wenden Sie sich für die Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl. Sie oder er stellt Ihnen im Anschluss an die Untersuchung eine gesundheitliche Bescheinigung aus.
keine
Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise nicht die Kosten der Untersuchung.
Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule