Bürgerbüro | |
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Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Körperschaftsteuer erhebt das Finanzamt auf das Einkommen von juristischen Personen.
Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Körperschaftsteuer- und dem Einkommensteuergesetz.
Höhe:
15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres.
Auf die so ermittelte Steuerschuld erhebt das Finanzamt zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.
Sie müssen Ihre Körperschaftsteuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies gilt auch für die dazugehörende
Die Authentifizierung erfolgt durch das Elster-Zertifikat. Dieses Zertifikat hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und dient Sicherheitszwecken. Das Zertifikat soll die
der gesendeten Daten sicherstellen.
Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, Senden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch Mein ELSTER, Versenden des Aktivierungscodes durch Briefpost. Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.
Zur elektronischen Übermittlung steht Ihnen das Programm Mein ELSTER kostenlos zur Verfügung.
Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Steuer. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung oder Informationen zu einer Guthabensauszahlung.
Wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland befindet, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig:
Steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte.
Beschränkt steuerpflichtig sind Gesellschaften, die inländische Einkünfte haben, aber im Inland weder eine Geschäftsleitung noch einen Sitz. Steuerpflichtig sind nur die inländischen Einkünfte.
Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden. Den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest. Er wird im Handelsregister eingetragen.
Hinweis: Gemeinnützige Vereine müssen nur für Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, sofern sie über 5.000 Euro liegen.
keine
keine
Talstraße 46
71034 Böblingen
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