Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte. Sie unterrichten nicht eigenverantwortlich an Werkreal- und Hauptschulen und Grundschulen.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten haben beispielsweise folgende Aufgaben:
Als Pädagogische Assistentin oder Assistent in Baden-Württemberg sind Sie unbefristet beschäftigt. Eine neue Stelle wird nur besetzt, wenn eine Pädagogische Assistentin bzw. ein Pädagogischer Assistent ausscheidet und die Schule für eine neue Pädagogische Assistentin bzw. einen neuen Pädagogischen Assistenten im entsprechenden Umfang auf eine Lehrkraft verzichtet.
Neueinstellungen gibt es daher nur in geringem Umfang.
Die einzelne Schule schreibt im Portal Lehrer-online-BW die jeweilige Beschäftigungsmöglichkeit aus. Bewerben Sie sich formlos bei der Schule.
Welche Unterlagen Sie an die ausschreibende Schule schicken müssen, hängt von Ihrer Ausbildung ab. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber.
Voraussetzungen sind:
Diese Anforderungen erfüllen Sie z.B. als:
Hinweis: Es sind alle Personen angesprochen, die die Voraussetzungen erfüllen und in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.