Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Prüfungen über die Preisgestaltung bei öffentlichen Aufträgen sind eine Aufgabe des Staates. Durch die Prüfungen schützt er sich vor überhöhten Preisen.
Überhöht können Preise sein:
Nur juristische Personen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber können eine Preisüberwachung beantragen. Als Bürgerin oder Bürger oder Unternehmen können Sie diese Leistung nicht direkt in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2019 prüften die Preisüberwachungsstellen in Baden-Württemberg 396 öffentliche Aufträge. Dabei beanstandeten sie fast 24 Prozent der Fälle preisrechtlich. Daraus ergaben sich Rechnungskürzungen von insgesamt fast 12 Millionen Euro.
Hinweis: Das Preisrecht ist vom Preisangabenrecht, das die Auszeichnung der Preise regelt, zu unterscheiden.
Sie können die Prüfung formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle prüft die unternehmerische Kalkulation und stellt dann den zulässigen Preis fest.
Auftragsunterlagen, wenn sie für die Ermittlung des zulässigen Preises nötig sind
Geprüft werden können Aufträge
Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen auch Mieten und Pachten.
Bauleistungen prüfen die Preisüberwachungsstellen nicht.
Besondere Preisvorschriften wie z.B. für Arzneimittel oder bestimmte freiberufliche Leistungen gehen der Verordnung über Preise bei öffentlichen Aufträgen vor.
keine
Die Prüfung liegt im öffentlichen Interesse.