Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.
Mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entscheiden Sie direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit.
Damit Sie Ihre Kaufentscheidungen an Umweltgesichtspunkten orientieren können, benötigen Sie verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Wirkungen eines Produktes. Genau hier hilft Ihnen der Blaue Engel.
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen. Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für 3 Jahre.
Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schon Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab.
Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.
bei Produkten:
bei Dienstleistungen:
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle entnehmen.