Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen

Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.

Mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entscheiden Sie direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit.

Damit Sie Ihre Kaufentscheidungen an Umweltgesichtspunkten orientieren können, benötigen Sie verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Wirkungen eines Produktes. Genau hier hilft Ihnen der Blaue Engel.

Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen. Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für 3 Jahre.

Ablauf

Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schon Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Neuanträge beziehungsweise Änderungen ausschließlich online über das WEB-PORTAL möglich.
  • Es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist schon in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
  • bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.

Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab.
Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.

Unterlagen

  • produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
    • die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
    • sich der Geschäftssitz befindet.
  • Prüfprotokoll:
    Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind.
  • Verbraucherinformation
  • Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (wenn bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)

Voraussetzungen

bei Produkten:

  • sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
  • Gebrauchstauglichkeit
  • Lebensdauer
  • Entsorgung der Produkte

bei Dienstleistungen:

  • Umweltfreundlichkeit
  • besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.

Rechtsgrundlagen

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle entnehmen.