Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ab einem bestimmten Alter Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Diese Altersteilzeitarbeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Informationen dazu kann Ihnen auch Ihr Betriebs- beziehungsweise Personalrat geben.
Sie haben keinen Anspruch auf Altersteilzeit.
Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.
Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:
Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.
schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr