Technische Unterstützung bei kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern - Genehmigung beantragen

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen, darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

Ablauf

Die Genehmigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Unterlagen

formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass

  • dem Dienstleistungserbringer der oben genannte Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den oben genannten Ländern bekannt ist oder
  • er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§ 45c Außenwirtschaftsverordnung (AWV)