Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen

Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.

Ablauf

Sie müssen Ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Diese stellt Ihnen dafür einheitliche elektronische Vorlagen (digitale Dateien) zur Verfügung.

Eine schriftliche Übermittlung ist nur zulässig, wenn die zuständige Stelle dies auf Ihren Antrag hin gestattet hat.

Sie müssen unter anderem folgende Daten mitteilen:

  • Name des Unternehmens
  • Probennummer
  • untersuchtes Erzeugnis
  • Probenahmeort
  • analysierter Stoff

Die jeweils zuständige Stelle anonymisiert die Daten und übermittelt sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Das BVL erfasst diese Ergebnisse in einem gemeinsamen Datenpool, wertet sie aus und veröffentlicht sie quartalsweise auf seiner Internetseite.

Unterlagen

ausgefüllte Formulare

Verwenden Sie dazu die elektronischen Vorlagen (digitale Dateien) und Ausfüllhinweise für die Excel-Tabellen.

Voraussetzungen

Sie

  • sind Futtermittelunternehmer und
  • haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

keiner