Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.
je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00
Widerspruch; Informationen zu Form und Frist des Widerspruchs erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle