Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.
Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.
für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
Für die Eignungsprüfung: an staatlichen Hochschschulen bis zu EUR 200,00.
Erkundigen Sie sich bei der Hochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.