Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen

Sie

  • betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungsanlage der Größenklasse 5,
  • sind Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (zum Beispiel, weil Sie Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien zurücknehmen) oder
  • betreiben ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien oder
  • vertreiben in Ihrem Lebensmittelmarkt (> 800 qm) dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte?

Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.

Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:

  • Kontrolle im Unternehmen anfallenden Abfälleströme von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
  • Mitteilung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen.
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte.
  • Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen.

Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm

  • Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Ablauf

Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm zu übertragenden Aufgaben informieren.

Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben.

Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen.

Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten

  • eine einschlägige Ausbildung (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung, Qualifikation als Meister),
  • eine einjährige praktische Tätigkeit, bei der das erforderliche Wissen über den Betrieb sowie die Vermeidung und Bewirtschaftung der Abfälle gewonnen wurde und
  • die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang, bei dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer Abfallbeauftragten oder eines Abfallbeauftragten), wird die Behörde Ihnen die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.