Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. Falls Ihr Kind eine Empfehlung für eine Realschule oder Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie Ihr Kind dennoch an einem Gymnasium anmelden.
Hinweis: Die Realschule, Werkrealschule/Hauptschule und Gemeinschaftsschule sind in dieser Empfehlung für das Gymnasium jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
keine
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.