Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Solar-Gutschein die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer neuen (erstzugelassenen) E-Fahrzeuge (vollelektrisch oder Brennstoffzelle). Die Fahrzeuge dürfen eine maximale Peak-/Spitzenleistung von 160 kW aufweisen.
Gefördert werden
Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen). Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertem Fahrzeug aufweisen.
Der BW-e-Solar-Gutschein wird als Festbetragsförderung, bei Kauf, Leasing oder Miete von vollelektrischen Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen, bei gleichzeitigem Bestehen einer Anlagenbetreiberschaft einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation), in Höhe von 1.000 Euro gewährt.
Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Über die Photovoltaikanlage muss u.a. die Wallbox versorgt werden. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.
Der optionale Kauf einer Wallbox inklusive Installation wird mit 500 € pro Wallbox/Fahrzeug gefördert. Die Beschaffungskosten müssen mindestens 500 € pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die ein Elektrofahrzeug erwerben, in Baden-Württemberg zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage der L-Bank.
Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de .
Füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.
Sie müssen die Bestellung des neuen Fahrzeugs bei der Antragstellung nachweisen.
Verwenden Sie das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.
Fügen Sie dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeuges in Baden-Württemberg bei, wenn Sie die Zulassung bei Antragstellung nicht schon nachgewiesen haben.
Den Verwendungsnachweis mit Anlagen schicken Sie elektronisch an elektromobilitaet@l-bank.de.
Die Zuwendung erhalten Sie in einer Summe, wenn Sie den Verwendungsnachweis vorgelegt haben.
Anschaffung/Leasing eines neuen (Erstzulassung) Elektrofahrzeugs mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW
keine
Widerspruch