Quereinstieg in die Polizei - Cybercrime und Wirtschaftskriminalität - sich bewerben

Zur professionellen Bekämpfung der Cybercrime und Wirtschaftskriminalität hat die Polizei Baden-Württemberg die Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten eingerichtet.

Ablauf

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt sind. Von ihnen erhalten Sie alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, erfahren Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Voraussetzungen

Sonderlaufbahn Cybercrime:

  • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Cybercrime-Delikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
  • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst oder Absolvierung einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
  • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
  • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität:

  • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
  • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
  • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
  • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

Gebühren

Keine