Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, wenn Sie
Diese Wohnsitzauflage gilt
Zudem kann ein konkreter Wohnort festgelegt werden, an dem alles vorhanden ist, damit Sie sich gut integrieren können, zum Beispiel angemessener Wohnraum.
Die Wohnsitzverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.
Beantragen Sie die Aufhebung schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Stimmt sie Ihrem Antrag zu, ändert sie Ihre Auflage oder hebt sie auf.
Lehnt sie Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Grund Ihres Umzugswunsches ab.
Sie müssen die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnsitzauflage nachweisen.
Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrer Familie steht an einem anderen Ort zur Verfügung:
Oder:
Eine andere Person aus Ihrer Familie lebt an einem anderen Wohnort.
Andere Personen aus Ihrer Familie sind ausschließlich:
Ebenso muss eine Wohnsitzauflage aufgehoben werden, um eine Härte zu vermeiden.
Das ist vor allem der Fall, wenn
EUR 50,00
Erhalten Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, müssen Sie keine Gebühr bezahlen.