Bürgerbüro | |
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Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Rathaus | |
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Man unterscheidet Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und Eingliederungszuschüsse im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellten Menschen
Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.
Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des behinderten beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.
Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.
Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Sowohl den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung als auch den Eingliederungszuschuss im Anschluss können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch beantragen:
Voraussetzung für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist,
Voraussetzung für den Eingliederungszuschuss ist,
Keine