Immissionsschutz - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedüftigen Anlage beantragen, entscheidet die zuständige Behörde zunächst über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden. Der Vorbescheid gestattet Ihnen jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.

Ablauf

Die Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage. Sobald die zuständige Behörde die Prüfung der von dem Vorbescheid betroffenen Genehmigungsvoraussetzungen abgeschlossen hat und eine positive vorläufige Gesamtbeurteilung erfüllt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde.

Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden (gestuftes Verfahren). Der Vorbescheid gestattet jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit der abschließenden Genehmigung möglich.

Unterlagen

  • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • In einer vorläufigen Prognose muss die Genehmigungsfähigkeit Ihres Gesamtvorhabens insgesamt bestätigt werden können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Klage