Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Arbeitnehmerin, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und bei Beginn der Schutzfristen in einem Arbeitsverhältnis steht oder in Heimarbeit beschäftigt ist, erhalten Sie in folgendem Zeitraum Mutterschaftsgeld:
Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie
Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst vor den Schutzfristen und beträgt höchstens 210 Euro.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten:
Der Zuschuss beträgt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst. Sie erhalten ihn vom Bundesversicherungsamt, wenn sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Sind Sie Mitglied einer Krankenkasse, erhalten Sie ihn von dieser.
Hinweis: Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie in folgenden Fällen:
Sie müssen das Mutterschaftsgeld schriftlich beantragen.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen den "Antrag auf Mutterschaftsgeld" zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag enthält auch den zum Ausfüllen durch Ihren Arbeitgeber bestimmten Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" mit Erläuterungen. Weitere Informationen finden Sie auf dem dazugehörenden Merkblatt". Sie können die Formulare auch telefonisch oder schriftlich anfordern.
Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen, schicken Sie den vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an die zuständige Stelle zurück.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Als Beamtin müssen Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.