Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beantragen

Als Arbeitnehmerin, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und bei Beginn der Schutzfristen in einem Arbeitsverhältnis steht oder in Heimarbeit beschäftigt ist, erhalten Sie in folgendem Zeitraum Mutterschaftsgeld:

  • sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt,
  • bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.

Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie

  • familien- oder privatversichert sind oder
  • der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig beendet hat.

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst vor den Schutzfristen und beträgt höchstens 210 Euro.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten:

  • privat versicherte Arbeitnehmerinnen für die Zeit der Schutzfristen in Höhe ihres bisherigen kalendertäglichen Nettoeinkommens abzüglich 13 Euro.
  • Frauen, deren Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zahlen kann.

Der Zuschuss beträgt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst. Sie erhalten ihn vom Bundesversicherungsamt, wenn sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Sind Sie Mitglied einer Krankenkasse, erhalten Sie ihn von dieser.

Hinweis: Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie in folgenden Fällen:

  • Sie haben von sich aus gekündigt oder
  • das Arbeitsverhältnis endete vertragsgemäß, beispielsweise bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Vergleich.

Ablauf

Sie müssen das Mutterschaftsgeld schriftlich beantragen.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen den "Antrag auf Mutterschaftsgeld" zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag enthält auch den zum Ausfüllen durch Ihren Arbeitgeber bestimmten Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" mit Erläuterungen. Weitere Informationen finden Sie auf dem dazugehörenden Merkblatt". Sie können die Formulare auch telefonisch oder schriftlich anfordern.

Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen, schicken Sie den vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an die zuständige Stelle zurück.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme
  • Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
    Diese erhalten Sie nach der Entbindung vom Standesamt. Sie müssen diese nachträglich zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags an das Bundesversicherungsamt schicken.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • bestehendes, auch geringfügiges Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung. Maßgeblich ist der voraussichtliche mutmaßliche Entbindungstermin.
  • Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen
  • zulässige Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber. Das heißt mit Zustimmung des Regierungspräsidiums, beispielsweise bei Betriebsstilllegung oder Existenzgefährdung des Betriebs.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

Hinweis: Als Beamtin müssen Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.

Rechtsgrundlagen