Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die verpflichtende Einführungsfortbildung steht am Beginn des lebenslangen berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesses für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.
Die Einführungsfortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt (Blockteil) werden grundlegende Kompetenzen vermittelt. Der zweite Abschnitt (Prozessteil) richtet die Perspektive der Modulinhalte stärker auf das berufliche Umfeld.
Veranstaltungen des Blockteils:
Veranstaltungen des Prozessteils:
Die einzelnen Bausteine sind in sich abgeschlossen. Daher ist die Reihenfolge der Module innerhalb der zwei Abschnitte grundsätzlich frei wählbar.
Die Teilnehmenden melden sich über das Bildungs- und Wissensportal „BW 21“ für die einzelnen Veranstaltungen an. Danach erteilt die oder der zuständige Bildungsverantwortliche im Rahmen des automatisierten Buchungsverfahren die Genehmigung und Freigabe.
keine, da die Prüfung und Freigabe der Anmeldung durch die zuständigen Bildungsverantwortlichen im Prozess des elektronischen Buchungsverfahrens erfolgt
An den Einführungslehrgängen müssen alle neuen, unbefristet eingestellten Mitarbeitenden im höheren Dienst des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.
Die Kosten der Fortbildung trägt die jeweils zuständige Behörde oder das jeweils zuständige Ressort.
Keine