Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie möchten im Ausland studieren oder ein Praktikum machen? Als Studentin oder Student können Sie dafür eine Ausbildungsförderung erhalten.
Informationen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ausbildungsförderung (Schüler) - für Ausbildung im Ausland beantragen".
Höhe der Förderung
Kinderbetreuungszuschlag
Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten:
Den Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie als Vollzuschuss. Sie müssen ihn daher nicht zurückzahlen.
Ab August 2016 beträgt der Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind 130,00 EUR.
Förderungsarten
Der Zuschlag für die Studiengebühren wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Diesen müssen Sie daher später nicht zurückzahlen.
Sie erhalten sowohl die darüber hinaus gewährte Förderung als auch die übrigen Zuschläge jeweils zur Hälfte als
Förderungsbeginn
Die Förderung beginnt
Förderungsdauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter und nutzen Sie den Antragsassistenten. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken.
Die in Baden-Württemberg für BAföG-Auslandsförderung zuständigen Studierendenwerke Heidelberg und Tübingen-Hohenheim bieten auf Ihren Homepages auch die Möglichkeit an, die Formblätter online auszufüllen. Die dort hinterlegten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid). Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandsstudiums sind:
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandspraktikums sind: