Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis: eine Maklertätigkeit, die Vermittlung von Darlehen oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
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das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
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Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
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gewerbliche Räume, Wohnräume,
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alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
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Darlehen, Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen,
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diejenigen, die gewerbsmäßig als
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Bauträger oder Bauträgerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherr oder Bauherrin im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Erwerberinnen, Mietern, Mieterinnen, Pächtern, Pächterinnen oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
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Baubetreuer oder Baubetreuerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuer beziehungsweise Baubetreuerin im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.
Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständige Stelle ist Stadt- oder Landratsamt am Standort Ihres Betriebes.
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ausgefülltes Antragsformular
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Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
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Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
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bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
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bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
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Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
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bei Unternehmenssitz in Deutschland:
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bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
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ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
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bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
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für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
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Bei Wohnsitz in Deutschland:
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Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Die Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzen.
Erteilung der Erlaubnis: nach Gebührensatzung der Kommune
Versagen der Erlaubnis: drei Viertel der Gebühr
§ 34c der Gewerbeordnung sowie die Makler- und Bauträgerverordnung (GewO) (Makler, Bauträger, Baubetreuer)