Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - Änderungen mitteilen

Teilen Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit, wenn sich Ihre betriebsbezogenen Daten ändern.

Ablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit den vorgesehenen Formularen oder online mitteilen.

Hinweis: Für Einrichtungen des Gemeinwohls stehen spezielle Formulare zur Verfügung.

Unterlagen

Im Einzelfall kann der Beitragsservice Nachweise von Ihnen verlangen.

Voraussetzungen

  • Namensänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
  • Adressänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
  • Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten
  • Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
  • Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Hotel-/ Gästezimmer oder Ferienwohnungen
  • gegebenenfalls Änderung des Betriebsgegenstands, zum Beispiel Aufgabe der Gemeinnützigkeit
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bereits gemeldeten eine weitere Betriebsstätte in Betrieb nehmen, müssen Sie diese beim Beitragsservice hinzumelden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag