Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Führerschein - Einstufung für Mofas und E-Bikes

Wenn Sie ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) fahren wollen, müssen Sie bei der Führerscheinpflicht unterscheiden:

  • Für Elektrofahrräder („Pedelecs“) mit einem Unterstützungsmotor bis maximal 25 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Hintergrund ist, dass
    • der Unterstützungsmotor nur arbeitet, wenn Sie gleichzeitig treten und
    • die Unterstützung sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h verringert und unterbrochen wird, wenn die fahrende Person im Treten einhält oder die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird.
  • „E-Bikes“ sind zweirädrige Kleinkrafträder mit einem elektrischen Antrieb, der auch ohne dass der oder die Fahrende in die Pedale tritt, gefahren werden kann. Ab 25 km/h schaltet sich der elektrische Antrieb selbsttätig ab. Fahrende benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. E-Bikes sind nicht zulassungs- aber versicherungspflichtig. Fahrende müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen. Diese Fahrzeuge ähneln den früher gebräuchlichen Mofas mit Verbrennungsmotor (einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln), die zunehmend vom Markt verschwinden.
  • Die schnellen Elektrofahrräder „S-Pedelecs“ mit einer motorunterstützen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder. Fahrende benötigen mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Fahrende müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
  • Leichtkrafträder, die Geschwindigkeiten über 45 km/h erreichen, ohne dass eine fahrende Person in die Pedale tritt, benötigen ein amtliches Kennzeichen, Fahrende die Fahrerlaubnisklasse A 1.

Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind oder einen Führerschein besitzen, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung.

Zugeordnete Dienstleistungen