Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie aus einem EU-Staat nach Deutschland einreisen, können Sie Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mitbringen, wenn diese
Um den gewerblichen Warenverkehr vom privaten Reiseverkehr abzugrenzen, gelten für bestimmte Warengruppen (z.B. Tabakwaren, Alkohol) Richtmengen, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Tipp: Weitere Informationen zu den Richtmengen finden Sie unter "Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat" auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Auch sind Besonderheiten beim privaten Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu beachten. Ein neues Fahrzeug kann nicht abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Wollen Sie Waren, die die Richtmengen überschreiten, abgabenfrei einführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese nur zu privaten Zwecken verwenden werden. Ansonsten wird angenommen, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Gewerblich mitgeführte Waren müssen Sie in Deutschland beim zuständigen Finanzamt zur Umsatzsteuer und beim zuständigen Hauptzollamt zur Verbrauchssteuer anmelden.
Zoll- oder steuerrechtliche Sondergebiete
Innerhalb der EU gibt es Sondergebiete, für die die erleichterten Bestimmungen im Reiseverkehr zwischen EU-Staaten nicht gelten. Dies sind:
Beachten Sie bei der Einreise aus diesen Gebieten die Reisefreigrenzen bei Einreise von außerhalb der EU. Wenn Sie diese überschreiten, müssen Sie Abgaben an den Zoll leisten.
Auch für diese Gebiete müssen Sie die Reisefreigrenzen bei Einreise von außerhalb der EU einhalten. Bei Überschreiten dieser Freigrenzen werden die Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern, jedoch keine Zollabgaben erhoben.