Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für Handgepäck gelten bei Flügen strenge Sicherheitsbestimmungen:
Gegenstände, die als Waffe gegen andere Menschen verwendet werden können (wie zum Beispiel Werkzeuge, Messer), dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Nur Spritzbesteck zu medizinischen Zwecken (zum Beispiel für Diabetikerinnen und Diabetiker) ist hiervon ausgenommen. Es muss aber beim Check-in zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden.
Tipp: Sollten Ihnen bei der Sicherheitskontrolle Gegenstände abgenommen werden, können Sie diese in der Regel am Flughafen verwahren und sich nach Ihrer Reise zusenden lassen oder sie wieder abholen. Die Kosten der Zusendung beziehungsweise Verwahrung müssen Sie tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Flughafen, ob ein derartiger Rücksende- oder Aufbewahrungsservice angeboten wird und welche Kosten entstehen.
informieren Sie sich bei der jeweiligen Fluglinie, welche Abmessungen Ihre Handgepäckstücke nicht überschreiten dürfen. Es kann vorkommen, dass Sie Gepäckstücke, die grundsätzlich als Handgepäck zugelassen wären, aus Platzgründen vor dem Einsteigen in das Flugzeug abgeben müssen.