Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen einen sogenannten Heimtierausweis (auch: Pet Passport) besitzen.
Für andere Tiere (z.B. Vögel, Kaninchen) gelten national unterschiedliche Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die Anforderungen Ihres Reiselandes (z.B. bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes).
Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich haben eigene Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine sogenannte Tollwuttiterbestimmung vornehmen lassen. Dies ist ein Test, der nachweist, dass die erfolgte Tollwutimpfung (diese ist Voraussetzung, um einen Heimtierausweis ausgestellt zu bekommen) tatsächlich gewirkt hat. Zusätzlich fordern diese Staaten auch noch eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Tipp: Eine Liste der für die Titerbestimmung zugelassenen Labors finden Sie im Internetangebot der Europäischen Union.
Für folgende Nicht-EU-Länder gelten dieselben Reisebestimmungen für Heimtiere wie innerhalb der EU:
Ebenfalls betroffen von den EU-internen Reisebestimmungen sind folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
Achtung: Wenn Sie mehr als fünf Tiere ins Ausland bringen wollen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.