Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

1.4.1. Reisen innerhalb der Europäischen Union

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen einen sogenannten Heimtierausweis (auch: Pet Passport) besitzen.

Für andere Tiere (z.B. Vögel, Kaninchen) gelten national unterschiedliche Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die Anforderungen Ihres Reiselandes (z.B. bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes).

Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich haben eigene Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine sogenannte Tollwuttiterbestimmung vornehmen lassen. Dies ist ein Test, der nachweist, dass die erfolgte Tollwutimpfung (diese ist Voraussetzung, um einen Heimtierausweis ausgestellt zu bekommen) tatsächlich gewirkt hat. Zusätzlich fordern diese Staaten auch noch eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

Tipp: Eine Liste der für die Titerbestimmung zugelassenen Labors finden Sie im Internetangebot der Europäischen Union.

Für folgende Nicht-EU-Länder gelten dieselben Reisebestimmungen für Heimtiere wie innerhalb der EU:

  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan

Ebenfalls betroffen von den EU-internen Reisebestimmungen sind folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:

  • Grönland und die Faröer Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira
  • Gibraltar

Achtung: Wenn Sie mehr als fünf Tiere ins Ausland bringen wollen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.

Zugeordnete Dienstleistungen