Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten, wäre Ihr Einkommen aus angestellter Tätigkeit aufgrund der nationalen Regelungen in beiden Ländern steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen, sodass Sie nur in einem Staat steuerpflichtig sind.
Ihr Gehalt aus einer Tätigkeit aus einem Anstellungsverhältnis in Frankreich in einem privaten Betrieb ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn Sie
Um als Grenzgänger vom Steuerabzug am Arbeitsort freigestellt zu werden, müssen Sie mit dem Formular S2-240 (ausgefüllt durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber und das Wohnsitzfinanzamt) eine Freistellungsbescheinigung für Ihre Arbeitseinkünfte beantragen.
Hinweis: Eine genaue Auflistung der Städte und Gemeinden, die in die Grenzzone des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens fallen, erhalten Sie bei den Finanzämtern oder bei der INFOBEST.
Es gibt auch Ausnahmen von dieser Regelung: