Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bei einer Beschäftigung in der Schweiz und einem Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung des Landes Ihrer Beschäftigung ein. Im Falle des Arbeitsverlustes beziehen Sie jedoch Ihr Arbeitslosengeld vom Staat Ihres Wohnsitzes.
Achtung: Die schweizerische Arbeitslosenversicherung erfasst für einen bestimmten Zeitraum auch die Kurzarbeit. Hat Ihr Betrieb Kurzarbeit beantragt, haben auch Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieses wird von der zuständigen Kasse am Ort Ihrer Betriebsstätte ausgezahlt.
Sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Agentur für Arbeit wenden und sich arbeitsuchend melden. Um sich in Deutschland arbeitslos melden zu können, benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung Ihres Schweizer Arbeitgebers sowie eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Beitragspflicht in der Schweiz (Formular PD U1 ). Die von Ihnen in der Schweiz geleisteten Beitragszeiten sind in Deutschland gleichwertig.