Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Diese Liste führt die wichtigsten Punkte auf, die bei einem grenzüberschreitenden Umzug auf Sie zukommen können. 

Vor dem Umzug

  • Umzug organisieren (z.B. Termin festlegen, Umzugsunternehmen beauftragen, Umzugshelfer organisieren, Parkfläche reservieren)
    Schweizer Staatsangehörige müssen einen entsprechenden Antrag auf Zollbefreiung für ihr Übersiedlungsgut stellen.
  • laufenden Mietvertrag fristgerecht kündigen, Rückzahlung der Mietkaution regeln und einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen und alte Zählerstände festhalten)
  • bei der Stadt oder der Gemeinde den bisherigen Wohnsitz abmelden
  • Adressänderung und Umzugsdatum dem Finanzamt mitteilen
  • Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule abmelden
  • Umzug den zuständigen Stellen für Familienleistungen mitteilen
  • gegebenenfalls Krankenversicherung abmelden
  • gegebenenfalls Versicherungen kündigen (z.B. Hausratsversicherung)
  • bei Arbeitslosigkeit: Umzug der zuständigen Stelle mitteilen (Agentur für Arbeit, Pôle Emploi, regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), kantonale Behörde)
  • als Rentner oder Rentnerin: Umzug der Rentenversicherung mitteilen
    Achtung: Wenn Sie eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
  • gegebenenfalls Ihr Konto auflösen
  • Gas, Strom, Wasser oder Fernwärme abmelden
  • Fahrzeug abmelden
  • Telefon, Fernseher beziehungsweise Kabelanschluss abmelden
  • gegebenenfalls Hund abmelden
  • Nachsendeauftrag für die Post beantragen
  • Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen

Nach dem Umzug

  • Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen (im Zuge der Wohnungsübernahme)
  • Übergabeprotokoll erstellen, in dem Sie aufgetretene Schäden am Umzugsgut festhalten
  • bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden
  • gegebenenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde melden
  • bei Unternehmensgründung: Gewerbe anmelden beziehungsweise sich beim Finanzamt melden
  • Fahrzeug anmelden
  • Konto eröffnen
  • bei verschiedenen Versorgungsunternehmen anmelden (Gas, Strom, Fernwärme und Wasser)
  • Telefon, Fernsehen, Kabel anmelden
  • gegebenenfalls Parkausweis beantragen
  • gegebenenfalls Krankenversicherung anmelden
  • gegebenenfalls Versicherungen abschließen
  • gegebenenfalls Hund anmelden