Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bei einer Beschäftigung in Frankreich und einem Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung des Landes Ihrer Beschäftigung ein. Im Falle des Arbeitsverlustes beziehen Sie jedoch Ihr Arbeitslosengeld vom Staat Ihres Wohnsitzes.
Achtung: Die französische Arbeitslosenversicherung erfasst für einen bestimmten Zeitraum auch die Kurzarbeit. Hat Ihr Betrieb Kurzarbeit beantragt, haben auch Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieses wird vom zuständigen Träger der Arbeitsverwaltung am Ort Ihrer Betriebsstätte ausgezahlt.
Sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Agentur für Arbeit wenden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Beitragspflicht in Frankreich (Formular PDU 1). Dieses können Sie beantragen bei:
Pôle emploi services
Service mobilité internationale
TSA 10107
92891 Nanterre Cedex 9
Die von Ihnen in Frankreich geleisteten Beitragszeiten sind in Deutschland gleichwertig. Das Formular PDU 1 benötigen Sie, um in Deutschland Arbeitslosengeld zu beantragen.